Beiträge

Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren

Kategorie

Beitrag

Aufnahme-
gebühr

A-Mitglied
Vollbeitragsmitglied ab vollendetem 25. Lebensjahr

58.-

25.-

B-Mitglied
Ehe- oder Lebenspartner von A-Mitglied oder
Mitglied mit Ermässigungsgrund wie Schwerbehinderung, Junior, Senior (ab 71 Jahre), Mitglied Bergwacht, Alleinerziehende

34.-

12,50

C-Mitglied
Gast, der als A- oder B-Mitglied einer anderen Sektion angehört.
Bei unterjährigem Sektionswechsel.

15.-

0.-

D-Mitglied
Junioren ab vollendetem 18. bis 25. Lebensjahr.

34.-

12,50

K/J-Mitglied
Kinder u. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,wenn die Eltern nicht DAV-Mitglied sind.

12.-

5.-

Familien
Eltern/Lebenspartner mit im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18.Lebensjahr)

92.-

25.-


Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Sektionsanteil - deren Höhe die Mitlgiederversammlung der Sektion beschließt -
und einem ca. 50%-igen Anteil zusammen, den die Sektion an den DAV-Bundesverband abführen muss.

Mitglied werden

Du möchtest Mitglied werden? Dann melde dich an!

Weitere Informationen

50%ige Beitragsermäßigung bei unterjährigem Vereinseintritt

Für Neumitglieder, die nach dem 1. September in unsere Sektion eintreten, ermäßigt sich der jeweilige Beitrag im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft um 50%.

 

„Bonusmonat Dezember" bei Vereinseintritt zum 1. Januar

Neumitglieder, die zum 1. Januar eines Jahres eintreten, können bereits ab dem 1.12. des Vorjahres ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.

 

Sektionswechsel während des Jahres

DAV-Mitglieder die von einer anderen DAV-Sektion zu uns wechseln, werden bei uns bis zum Ende des Beitrittsjahres in die beitragsfreie Kategorie "C" eingestuft.

 

Ermäßigungen bei Partner- und Familienmitgliedschaften (Besserstellungsgebot)

Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied der Bergwacht) nachweist, sind beide Mitglieder auf Antrag (auch formlos möglich) als ermäßigt einzustufen. Das Bessererstellungsgebot gilt auch für Alleinerziehende.

Mitglieder, die das 71. Lebensjahr erreicht haben, können auf Antrag (! es erfolgt keine automatische Umstufung) in die Katgergorie "B" umgestuft werden.

 

 

Für weitere Information zur Mitgliedschaft steht dir Uschi Meinhard gerne zur Verfügung
oder du schaust an einem Donnerstag zwischen 18:00 und 19:00 Uhr einfach mal in unserer Geschäftsstelle vorbei.