Mitgliederverwaltung
Für alle im Rahmen der Mitgliederverwaltung anfallenden Aktiviäten und Transaktionen ist die Sektion Hochrhein und nicht der DAV-Bundesverband zuständig. Aufnahmeanträge, Kündigungen und Änderungsmitteilungen jeglicher Art sind daher ausschließlich an die Sektion zu richten. Der DAV-Bundesverband erhält hiervon Mitteilung.
Sektions-Mitteilungshefte
Materialverleih und Bücherei